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AmLand Feuerversicherung 2009 (ALF-09)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.2. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] Abzug zu
bringen sind.
11. Elektrische Freileitungen
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
AmHof-Superschutz Feuerversicherung (AHoSF-02)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] Abzug zu
bringen sind.
14. Elektrische Freileitungen
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (Fe3009.12)
diese Gruppe als nicht im Rahmen der Position Waren
und Vorräte gemäß Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022
mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe der [...] Blitzschlag, Explosion und Flugzeugab-
sturz versichert.
Örtlicher Geltungsbereich:
Am Versicherungsgrundstück innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
Auf Probefahrt und auf der Auslieferungsfahrt sowie
KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (Fe3010.12)
diese Gruppe als nicht im Rahmen der Position Waren und
Vorräte gemäß Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022
mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe der [...] Blitzschlag, Explosion und Flugzeugab-
sturz versichert.
Örtlicher Geltungsbereich:
Am Versicherungsgrundstück innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
Auf Probefahrt und auf der Auslieferungsfahrt sowie
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB74-03)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen