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Vereinbarung für nicht ständig bewohnte Gebäude (HH-24) (HH-24)
ÖNORM B 3716 bzw.
DIN 52290, Teil 3 entspricht, ist den unter a) und b) angeführten Sicherungen gleichgestellt.
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Versicherungsform nach dem Gebäudeneubauwert für Wohnhäuser (G803) (G803)
Art von Geschäftsverglasung (das ist die gesamte Ver-
glasung von Verkaufsgeschäften und Ausstellungsräumlichkeiten), Einzelscheiben und Mehrscheibeniso-
lierverglasungen von über 5 m2 pro Einzelscheibe
Tipps für ein sicheres Feuerwerk
Feuerwerkskörper selber abschießen. Alle Zuseher sollten in jedem Fall 20 bis 30 Meter Abstand zur Abschusstelle halten. Wir wünschen ein gutes neues Jahr!
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (F127.1)
Schäden, die durch Überlastung
stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
BES
Infektionsklausel (UN1058.16)
der mitversicherten Person zur Versicherungs-
summe der hauptversicherten Person, sofern bei Antragstellung nichts anderes vereinbart wurde.
Oberösterreichische Versicherung AG - 31.07.2018 - Seite 1