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Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Vollkasko (KA135-10) (KA135-10)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA135-10
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet bei Versicherungsfällen, die sich innerhalb Österreichs ereignen, auf den
Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu Skiurlaub in den Semesterferien
Stressfreier Skiurlaub in den Semesterferien [media] Unser Experte GD Othmar Nagl zum Thema In manchen Bundesländern sind sie vorbei, in manchen haben sie gerade begonnen, auch in Oberösterreich heißt
FREISCHADEN-BONUS (KH011-06)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH011-06
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle,
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.22)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte
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St3005.22
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitig
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.21)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte
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St3005.21
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitig