Suche
Besondere Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (BKHB1989) (BKHB1989)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG (BKHB 1989)
Allgemeines
§ 1. (1) Die Bestimmungen der AKHB gelten auch für die freiwillige Versicherung, soferne im folgen-
Freischaden-Bonus als Bündelvorteil KS-Schutzengel (KH1010.13)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH1010.13
FREISCHADEN-BONUS
BÜNDELVORTEIL KEINE SORGEN - SCHUTZENGEL
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischa
Freischaden-Bonus Bündelvorteil KS-Schutzengel (KH010-12)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH010-12
FREISCHADEN-BONUS
BÜNDELVORTEIL KEINE SORGEN - SCHUTZENGEL
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) (KA1020.23)
FAHRZEUG-KASKO - GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) -
KA1020.23
Bei einer bedingungsgemäßen Abrechnung bzgl. eines Totalschadens - das ist dann der Fall,
wenn die Reparaturkosten zuz
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen durch Raiffeisen-Kreditfinanzierung (Auflösungswert) (KA1021.23)
FAHRZEUG-KASKO - GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen durch Raiffeisen-
Kreditfinanzierung (Auflösungswert) - KA1021.23
Bei einer bedingungsgemäßen Abrechnung bzgl. eines Totalschadens - das ist dann d