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DaHeim-Komfortschutz (DHK-02.1)
den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichischen Versicherung AG.
2.3.2. Annahme sämtlicher, seit Vertragsbeginn vorgenommener Wertanpassungen [...] versichert, die den für
die Beseitigung der Altlasten erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob
und wann dieser Betrag ohne das Schadenereignis aufgewendet worden wäre.
Für kon [...] Bedingung
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-02.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
DaHeim-Komfortschutz (DHK-02)
den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichischen Versicherung AG.
2.3.2. Annahme sämtlicher, seit Vertragsbeginn vorgenommener Wertanpassungen [...] versichert, die den für
die Beseitigung der Altlasten erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob
und wann dieser Betrag ohne das Schadenereignis aufgewendet worden wäre.
Für kon [...] DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-02
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (WG-GaN-02)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer,
frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten
Begin [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschadenv [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten bereits
bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse -, Betriebseinr., Waren/Vorräte (WG-IaN-02)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer,
frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten
Begin [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschadenv [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten bereits
bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinr., Waren/Vorr. (WG-GIaN-02)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer,
frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten
Begin [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschadenv [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten bereits
bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für die im Punkt 3 genannten versicherten