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Arbeitszeitzuschläge, Luftfrachtkosten (MB1076.12.18)
Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert sind.
Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer Versicherungsperiode
einmal zur Verfügung.
Oberösterreichische Versicherung
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] erbracht, wenn Art und Umfang
der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl der Versicherte als
auch Versicherer [...] bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, beginnt die Renten-
leistung
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
sind.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] erbracht, wenn Art und Umfang
der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl der Versicherte als
auch Versicherer [...] bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, beginnt die Renten-
leistung
AUVB95E (AUVB95E)
sind.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] erbracht, wenn Art und Umfang
der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl der Versicherte als
auch Versicherer [...] bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, beginnt die Renten-
leistung
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der klassischen Er- und Ablebensversicherungen - 2016 (GBKLV2016)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWINNBETEILIGUNG DER
KLASSISCHEN ER- UND ABLEBENSVERSICHERUNGEN - 2016 (GBKLV2016)
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Entstehung des Gewinnes
§ 2 Verteilung