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Verunreinigung von Erdreich und Gewässern (AH330) (AH330)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH330
VERUNREINIGUNG VON ERDREICH UND GEWÄSSERN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6, Pkt. 4. AHVB ist getroffen.
Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften (FBU173)
FEUER-BU - Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften - FBU173
Als Sachschäden im Sinne des Artikel 3 der AFBUB gelten Schäden an Seilen durch Blitzschlag
nur dann, wenn das Seil durch einen
Allmählichkeitsschäden (AH803.3) (AH803.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH803.3
ALLMÄHLICHKEITSSCHÄDEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in Abänderung von Art 7.11. AHVB auch auf
Schadene
Freizügigkeit Inhalt Leitungswasser 25% (LW3008.12)
LEITUNGSWASSER - Freizügigkeit Inhalt Leitungswasser - LW3008.12
Die versicherten technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen und/ oder Waren und
Vorräte gelten - sofern und soweit in diese
Vorsorgeversicherung (MB3009.12)
MASCHINENBRUCH - Vorsorgeversicherung - MB3009.12
Die Vorsorgeversicherung deckt Wertsteigerungen, Instandsetzungen, Neuanschaffungen,
Auswechslungen, nicht ausreichende Bewertung und versehentlich