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Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2006) (KSSA2006)
sozialen Einrichtungen, Ämtern und Behörden, Selbsthilfegruppen, auf behindertengerechtes
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 2
Wohnen spezialisierten Bauunternehmen inkl. [...] befragten Personen sind von ihrer Schweigepflicht dem Versicherer gegenüber zu
befreien.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 2 / 2
DaHeim Haushaltsversicherung (DH-2010)
2.6. Unterversicherungsverzicht
Sofern in der Polizze dokumentiert, verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem
Schadenfall - abweichend von den in den Allgemeinen Versicherun [...] entspricht den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichischen Versicherung AG.
2.7.2. Annahme sämtlicher, seit Vertragsbeginn vorgenommenen Wertanpassungen
DaHeim-Standardschutz (DHSt-09.1)
2.6. Unterversicherungsverzicht
Sofern in der Polizze dokumentiert, verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem
Schadenfall - abweichend von den in den Allgemeinen Versicherun [...] entspricht den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichischen Versicherung AG.
2.7.2. Annahme sämtlicher, seit Vertragsbeginn vorgenommenen Wertanpassungen
Allgemeine Bedingungen für denKeine-Sorgen-Schutzengel Aktiv Vorsorge (KSASP2005)
vorläufigen Sofortschutzes geleistet wird, wird die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 3
verrechnet.
Artikel 9 - Leistungen
1. Allgemeines [...]
2. Die mitversicherten Personen haften bei Vorliegen eines Risikoausschlusses sowie bei
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 2 / 3
Obliegenheitsverletzungen solidarisch mit dem [...] im Versicherungsfall gilt § 23 der Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 3 / 3
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St5131.16)
mme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist - nur einmal zur Verfügung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1