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L810 (L810)
LEITUNGSWASSER L810
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN AUSSER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES EINSCHLIESSLICH
Außenversicherung EU (DH1732.19)
HAUSHALT - Außenversicherung EU - DH1732.19
Abweichend und in Abänderung von Artikel 3.5.1. ABHD (Außenversicherung) sind in Ländern der
Europäischen Union Sachen des Wohnungsinhaltes in ständig bew
Weltdeckung, ausgenommen USA und Kanada(AH401) (AH401)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH401
AUSLANDSDECKUNG FÜR DIE GESAMTE ERDE,
AUSGENOMMEN USA UND KANADA
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweiche
Sportpaket 1 (UN1066.19)
SPORTPAKET 1
Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Vereinbarung für Unfälle, die den versicherten
Personen bei einer der nachstehend angeführten Sportarten zustoßen:
Canyoning inkl. Teilnah
GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19 (ImG026.19)
GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19
In den Sparten Sturmschaden (425), Leitungswasser (650) und Einbruchdiebstahl (600) ist die
Vereinbarung einer Bruchteilversicherung auch bei Freizügigkei