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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77-95) (ABK77-95)
von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf das
Betriebsgrundstück eindringen oder widerrechtlich dort verbleiben, Neutralitätsverletzungen,
Kriegse [...] entspricht dem Wert der gesamten eingelagerten Waren.
(2) Die Versicherungssumme bildet die Grundlage der Prämienberechnung.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des [...] werden.
(4) Bei Schäden infolge Ausfall der öffentlichen Strom- oder Wasserversorgung ist über Grund und
zeitliche Ausdehnung des Strom-, bzw. Wasserausfalles eine Bescheinigung des zuständigen Elektrizi-
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77) (ABK77)
von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf das
Betriebsgrundstück eindringen oder widerrechtlich dort verbleiben, Neutralitätsverletzungen,
Kriegse [...] entspricht dem Wert der gesamten eingelagerten Waren.
(2) Die Versicherungssumme bildet die Grundlage der Prämienberechnung.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Schadenfalles [...] werden.
(4) Bei Schäden infolge Ausfall der öffentlichen Strom- oder Wasserversorgung ist über Grund und
zeitliche Ausdehnung des Strom-, bzw. Wasserausfalles eine Bescheinigung des zuständigen Elektrizi-
Kaskoversicherung f.Dienstfahrten (u.Fahrten zur Dienststelle) (KA851) (KA851)
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIENSTFAHRTEN
(EINSCHL. FAHRTEN ZUR DIENSTSTELLE)
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversi-
Im Geschäft - Versicherung gegen Leitungswasserschäden IG-LW-03 (IG-LW-03)
2.1.1. SANIERUNGSMASZNAHMEN gem. M3831
2.1.2. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen [...] geschlossenen Warm-
wassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
versichert.
In Erweiterung des Art. 8.2.2 der Allgemeinen Bedingungen
KFZ-Haftpflicht Schadenersatzbeitragsvereinbarung (KH811) (KH811)
der innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten ist, zu entrichten. Zahlungen, die
ausschließlich aufgrund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander oder zwischen solchen
und Sozialversich [...] sfälle zur
Entrichtung des Schadenersatzbeitrages verpflichtet.
Der Schadenersatzbeitrag ist aufgrund einer Zahlung des Versicherers innerhalb von 6 Wochen nach Be-
kanntgabe fällig, sofern der Ve