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Zusatzbedingungen für Sturmversicherung von Wohngebäuden (ZBSt-WG98) (ZBSt-WG98)
STURM ZBSt-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE STURMVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen (au
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §9 (KHVG§9) (KHVG§9)
§ 9 (1) Der Versicherer hat, unbeschadet einer darüber hinausgehenden Vereinbarung, in jedem Ver-
sicherungsfall Versicherungsleistungen bis zu dem sich aus den folgenden Bestimmungen ergebenden Be
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (DH1449.20)
Artikel 5 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD werden
folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung ausdrücklich Leistungsfreiheit nach Maßgabe der
Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart
Karriere: Frauen in der Versicherungsbranche
Von den Top 25 Versicherungen in Österreich haben derzeit nur acht Gesellschaften weibliche Vorstandsmitglieder. Dieses Bild deckt sich mit dem Frauen Management Report der Arbeiterkammer Wien. Danach
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St3003.12)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Gebäude und Nebengebäude samt
dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Schwimmbäder und deren Überdachungen bzw.
Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz ausgenommen. Im Übrigen gilt Artikel [...] Gebäuden in den Kanal
führenden Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall: