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ImRecht Landwirtschaft (RS2000.18)
die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung auf der
Polizze (Artikel 24 ARB)
1.9. Daten-Rechtsschutz [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
4.11. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung auf der
Polizze (Artikel 24 ARB)
4.12. Daten-Rechtsschutz
Schutzengel Wohnen (KS1201.16)
(KS1201.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung [...] beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die N
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.16)
(RP1401.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung [...] beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die N
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89-03) (AMK89-03)
Behältnisse.
§ 2 Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Soferne nichts anderes vereinbart ist, gilt die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der
jeweils gültigen
Explosive Energiebündel: Akkubrand mitversichert?
in der Umgebung über. Wer zahlt, wenn der Akku explodiert? Sind diese Schäden mitversichert? Grundsätzlich muss keine eigene Versicherung für dieses Risiko abgeschlossen werden: Explosions- und Brandschäden [...] Nicht unter 20% ent- und nicht über 90 % aufladen. Geräte beim Aufladen immer auf nicht brennbaren Untergrund legen. Kaputte Lithiumbatterien und Akkus niemals im Restmüll entsorgen. Kleben Sie die Pole vor