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IG-LW-03.1 Im Geschäft - Versicherung gegen Leitungswasserschäden (IG-LW-03.1)
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
2.1.1. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen [...] von angeschlossenen
Warmwassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
versichert.
In Erweiterung des Art. 8.2.2 der Allgemeinen Bedingungen für
AmHoF-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-02)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] bringen sind.
12. Elektrische Freileitungen
- 2 -
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Autonomes Fahren: Aus für die Kfz-Versicherung?
im Nutzfahrzeug werden Systeme zum teil- oder hochautomatisierten Fahren in naher Zukunft zur Grundausstattung aller Fahrzeuge zählen. Für autonomes Fahren wurden dabei sechs Abstufungen etabliert. Von der [...] die es den Menschen ermöglichen in Zukunft sicher unterwegs zu sein. Wir müssen bereits heute die Grundlagen für die künftige Entwicklung schaffen“, so Thann, der im automatisierten Fahren großes Potenzial [...] werden deshalb für den Versicherer künftig bei der Schadenregulierung eine stärkere Rolle spielen. Aufgrund der komplexen Technik werden auch Schäden vielschichtiger sein. Das macht die Abwicklung aufwendiger
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (IG12-F-KFZoEVN)
ausgewiesen und versichert ist, gilt diese auch außerhalb des Versicherungsortes bzw. des
Versicherungsgrundstückes im nachstehend definierten örtlichen Geltungsbereich in ruhendem
oder fahrendem Zustand [...] ausgeschlossen.
Örtlicher Geltungsbereich:
Europa im geografischem Sinn außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für:
- Schäden, die bei Beteiligung an Fahr
Kaskobonussystem in der Euro-Kaskoversicherung (KA203-07) (KA203-07)
55%
2. Ersteinstufung
Die erstmalige Einstufung in das Kaskobonussystem erfolgt aufgrund der, im jeweils gültigen Tarif
vorgesehenen Regelung.
3. Auswirkungen des Schadenverlaufes [...] - innerbetriebliche Kosten des Versicherers
- sowie Leistung, die ausschließlich aufgrund von Teilungsabkommen von Versicherern unter-
einander erbracht werden.
3.3. Fallen