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Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA115) (KA115)
Naturgewal-
ten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
1.1.2 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.3 Diebstahl, Unte
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
Freistehendes Wohnhaus/Vorhanden-
sein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock) entweder frei oder ist durch Feuer-/Brandmau-
er(n), die in ihren Ausführungen den [...] Schmorschäden
(das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sin-
ne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz [...] für Vormonate herangezogen.
Die Haftungszeit beträgt:
- nach einem Brandschaden...........................................30 Tage
- bei Stromtod.................................................
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.2)
stehen, gelten nicht mitversichert.
3.4.8 Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten und in der [...] bleibt unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.1)
stehen, gelten nicht mitversichert.
3.4.8 Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten und in der [...] bleibt unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84-95) (AFB84-95)
nachfolgenden Bestimmungen Versicherungsschutz gegen
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (siehe jedoch Abs. 7 lit. a).
(2) Als BRAND gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entsteht [...] entsteht oder ihn verläßt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer). NICHT ALS BRAND gilt und der Versicherer
haftet daher NICHT, wenn
a) versicherte Sachen dadurch zerstört [...]
Geraten jedoch durch die unter lit. a und c genannten Ursachen andere versicherte Sachen in Brand,
so haftet der Versicherer für den an diesen anderen versicherten Sachen entstehenden Schaden.