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Wohnwertpolizze - Haushaltversicherung "Neu" (WWP2.1) (WWP2.1)
BESONDERE BEDINGUNG WWP2.1
ZUSATZBEDINGUNGEN ZUR HAUSHALTSVERSICHERUNG "NEU"
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 (Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung)
Wohnwertpolizze - Haushaltversicherung "Neu" (WWP-2.1) (WWP-2.1)
Besondere Bedingung WWP-2.1
ZUSATZBEDINGUNGEN ZUR HAUSHALTSVERSICHERUNG "NEU"
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 (Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung)
BBEVA (BBEVA)
Besondere Bedingungen zu Tarif 807/808 - 1997
§ 1 Welche Aktienindizes liegen Ihrem Vertrag zugrunde?
(1) Ihrem Lebensversicherungsvertrag liegt ein Aktienkorb zugrunde, der folgende Aktienindizes [...] Erlös aus dem Aktienindexbonus wird für Ihre Lebensversicherung jährlich am 1. Dezember für
das zurückliegende Versicherungsjahr berechnet, erstmals am 1. Dezember 1998 und das letzte Mal am
1. Dezember
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
über dem Fußboden zu
lagern.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
In Ergänzung der im Artikel 6 der AStB genannten Obliegenheiten trifft den Versicherungsnehmer
die Verpflichtung [...] de Niederschläge
(Regen-, Schnee- und Schmelzwasser oder Schmelzwasserzuflüsse) verursacht wird, liegen solche
jedenfalls dann vor, wenn im betroffenen Gebiet innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden [...] unterirdischer Hohlräume hervorgerufen werden.
Der Risikoort muss dabei innerhalb jenes Bereiches liegen, der auf Grundlage der "European
Macroseismic Scale (EMS) von 1998" die Intensität 6 erreicht. Für
Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die Private Sozialvorsorge - 2005 (VBSOZV2005)
2: Was sind die Vertragsgrundlagen der Privaten Sozialvorsorge?
(1) Diesem Versicherungsvertrag liegen
- diese Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die Private
Sozialvorsorge