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Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen (AH2434.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Überlassung von Reittieren an betriebsfremde
Personen - AH2434.16
Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzverpflichtungen aus der Überlassung von
Reittieren an bet
Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen (AH333) (AH333)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH333
ÜBERLASSUNG VON REITTIEREN AN BETRIEBSFREMDE PERSONEN
Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzansprüc
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nach Einheitssätzen (FBU11) (FBU11)
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Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nach
Einheitssätzen
Im Schadenfall sind die versicherten Pr
Selbstbehalt (VH007) (VH007)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Selbstbehalt - VH007
Der Versicherungsnehmer hat von jeder Schadenersatzleistung und von jeder Kostenzahlung
.....%, mindestens ................., höchstens ...........
Maklerklausel K783 (K783)
Klausel 783 -; Makler
Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und
Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag