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Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt AV (HaN-AV03)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt AV (HaNE-AV03)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (GaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (WG-GaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse -, Betriebseinr., Waren/Vorräte (WG-IaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder