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Kaskobonus (KA203) (KA203)
festgelegt:
1. Ersteinstufung
Die erstmalige Einstufung in das Kaskobonussystem erfolgt aufgrund der, im jeweils gültigen Tarif
vorgesehenen Regelung.
2. Auswirkungen des Schadenverlaufes [...] - innerbetriebliche Kosten des Versicherers
- sowie Leistung, die ausschließlich aufgrund von Teilungsabkommen von Versicherern unter-
einander erbracht werden.
2.3. Fallen
ImGeschäft Versicherung gegen Leitungswasserschäden (IG-LW-03.2) (IG-LW-03.2)
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
2.1.1. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen [...] von angeschlossenen
Warmwassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
versichert.
In Erweiterung des Art. 8.2.2 der Allgemeinen Bedingungen für
Im Geschäft - Glasversicherung IG-G-99 (IG-G-99)
Position ATS 5.000,- (EUR 363,36) auf erstes Risiko.
2.2. BEWACHUNG
Die Kosten über auf Grund eines Schadenereignisses gemäß Art. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Glasversicherung (ABG) [...] 36) auf erstes Risiko mitversichert.
2.3. FOLGESCHÄDEN AN WAREN
Folgeschäden an Waren, die aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens gemäß Art. 1 der Allgemeinen
Bedingungen für die Glasversicherung
Im Geschäft - Versicherung gegen Leitungswasserschäden IG-LW-99 (IG-LW-99)
Versicherung kein Ersatzan-
spruch besteht.
2.1.2. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen [...] sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versicherten
Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
In Erweiterung des Art. 8.2.2 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
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einen für Tage außer Gefecht setzt. Kommen im Ausland dann auch noch Verständigungsschwierigkeiten aufgrund der Sprachbarrieren dazu, dann kann es für Betroffene sehr ungemütlich werden. Gerade in solchen [...] ransport gilt für die gesamte Familie und übernimmt die Rückholung nach Hause wenn zB im Urlaub aufgrund eines Unfalls oder einer akuten Krankheit ein Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage notwendig