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Sprengstoffexplosionen Fe3030.15 (Fe3030.15)
FEUER - Sprengstoffexplosion - Fe3030.15
Abweichend von Punkt 2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen für die
Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrie
Wetterschießen (AH462) (AH462)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT - Wetterschießen - AH462
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden,
die darauf zurückgeführt werden, daß durch das Wetterschieß
Führung des Vertrages (BBF96) (BBF96)
BESONDERE BEDINGUNG F96
Führung des Vertrages
An dieser Polizze sind auch andere Versicherer beteiligt.
Im Falle eines Schadens kö
Verwendung von Geldtransportkoffern (E63) (E63)
EINBRUCH E63
VERWENDUNG VON GELDTRANSPORTKOFFERN
Es ist vereinbart, daß sämtliche Transporte von Bargeld und andere
Bohranlagen für Erdöl- und Erdgasgewinnung (F34)
FEUER - Bohranlagen für Erdöl- und Erdgasgewinnung - F34
Sachen, die sich untertags befinden, sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
nicht auf Schäden, die durch Bohrlocherupt