Suche
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.20)
FAHRZEUG-KASKO - Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen - KA1140.20
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung
Plus für Freizeitunfälle (UN1076.18)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle - UN1076.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 fes
3-fach-Schutz für Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität (U903.11)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U903.11
3-fach-Schutz für Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität
1. Die in der Versicherungspolizze angegebenen tarifmäßigen Versicherung
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.15)
FEUER - Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand - Fe1127.15
Das Kraftfahrzeug ist in ruhendem oder fahrendem Zustand innerhalb Europas versichert. Gemäß
Art.6 der dem Vertrag zugrunde liege
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (F127.1)
FEUER - Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand - F127.1
Das Kraftfahrzeug ist in ruhendem oder fahrendem Zustand innerhalb Europas versichert. Gemäß
den Allgemeinen Bedingungen für die Feu