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Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
ren, bis zu einem Ausmaß von 5 m2 pro Einzelscheibe bzw. -element.
1.5. Antennenanlagen auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.
1.6. Fremde Sachen - ausgenommen die [...] Sachen gemäß Art. 1 zum Wohnungsinhalt gehören.
4.3. Nicht versichert sind:
Schäden durch Grund- oder Hochwasser, durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch
verursachten Rückstau [...]
1. Die Versicherung gilt in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grund-
stück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.
2. Auch außerhalb der Wohnräume
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2002)
13. Wasserverlust, Mietverlust oder andere mittelbare Schäden.
14. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus Witterungsnie-
derschlägen und dadurch [...] ehalt verkauft und übergeben oder ihm verpfändet
wurden.
1.2. Fremde Sachen sind aufgrund besonderer Vereinbarung, und nur soweit nicht aus einem anderen
Versicherungsvertrag En [...] -
le einschließlich der Behebung der dabei verursachten Schäden anfallen.
2.3. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert:
2.3.1. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB74-03)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen
IG-F-99.1 (IG-F-99.1)
AUSSENANLAGEN
Am Versicherungsgrundstück gelten auf Erstes Risiko versichert:
Oberflächenbefestigungen wie Asphaltierungen, Pflasterungen und dgl., Grundstückseinfriedungen,
Antennenanlagen, F
Weidevieh: 10 goldene Verhaltensregeln
Unsicherheit bei den Landwirten geführt. Vereinzelt haben Landwirte bereits angekündigt, ihre Grundstücke für Wanderer zu sperren , um eventuellen rechtlichen Problemen ihrerseits aus dem Weg zu gehen [...] flichtungen abzudecken, betont VVO-Chef Kurt Svoboda. Zusätzlich zu den landwirtschaftlichen Grunddeckungen bestehen weitere Versicherungslösungen: So haben etwa der OÖ Almverein und die Oberösterreichische