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Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 - UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle - UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt
Gefahrenerhöhung (GEF)
GEF
Gefahrenerhöhungsklausel
1) Die Haftung des Versicherers erlischt, wenn der Versicherungsnehmer, der Versicherte, i
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.18)
UNFALL - Basis für Freizeitunfälle - UN1079.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festg
Kraftfahrzeuge ruhend und fahrend zum Verkehrswert (F833.1) (F833.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F833.1
KRAFTFAHRZEUGE MIT BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND
ZUM VERKEHRSWERT
Die in der Poliz