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Automatische Waschanlage (AH425.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH425.2
AUTOMATISCHE WASCHANLAGEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 und 7.10.2 AHVB auch auf Schaden-
Kosten für Arbeitszeitzuschläge (MB76-11)
MASCHINENBRUCH - Kosten für Arbeitszeitzuschläge - MB76-11
Gemäss Artikel 7 Punkt 2.1. der AMB 1998 sind die Kosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags-
und Nachtarbeit, die zur Behebung eines ers
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Schäden an Fluren und Kulturen durch Weidevieh (AH800)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT
AH800
SCHÄDEN AN FLUREN ODER KULTUREN
Abweichend von Abschnitt B, Z. 5.1.1. der Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-
versicherung (EHVB) s
G361 (G361)
GLAS G361
VORSORGEVERSICHERUNG
Für die unter der gleichnamigen Polizzenposition versicherte(n) Scheibe(n) i