Suche
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.21)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Gebäude und Nebengebäude samt
dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Schwimmbäder und deren
Überdachungen bzw. Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz ausgenommen.
2. Versicherte Kosten [...] Gebäuden in den Kanal
führenden Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall:
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.21)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Gebäude-, Nebengebäude samt
dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör.
Schwimmbäder und deren Überdachungen bzw. Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz
ausgenommen.
Versicherungsschutz besteht [...] Gebäuden in den Kanal
führenden Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Weiters sind Waren und Vorräte in Räumen unter Erdniveau mindestens
Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.13)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Gebäude-, Nebengebäude samt
dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör.
Schwimmbäder und deren Überdachungen bzw. Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz
ausgenommen.
Versicherungsschutz besteht [...] Gebäuden in den Kanal
führenden Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Weiters sind Waren und Vorräte in Räumen unter Erdniveau mindestens
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St5003.16)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhn-
liche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit
nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal
führenden Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktions-
fähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinr., Waren/Vorr. (WG-GIaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
- 2 -
Weiters sind Waren und Vorräte in Kellergeschoßen mindestens