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Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.15)
Rohbau - Fe1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Heubelüftung (F814)
Bei der Feuerversicherungsprämie wurde ein 5%iger Nachlaß eingeräumt.
Sollte aus irgend einem Grund die Funktionsfähigkeit der Heubelüftungsanlage gestört werden oder bei
einer Überprüfung kein technisch
Schäden durch Rauch, Ruß und herabfallende Trümmer F198.1 (F198.1)
versichert, wenn der Brand (Art. 1.1. - 1.4. der AFB) nicht an
den eigenen Sachen und am eigenen Grundstück entsteht.
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Mitversicherung von indirektem Blitzschlag an Außenanlagen (ZHF65)
gungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versicherungs-
grundstückes befinden.
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Balkonblumen, Blumengefäße (DH1701.15)
HAUSHALT - Balkonblumen, Blumengefäße - DH1701.15
In Erweiterung des Artikel 3 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Blumen und Blumengefäße auf Balkonen