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Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (DH1202.13)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder
Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.13)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder
ImRecht Gewerbe (RS3000.20)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie
Haushaltversicherung (ABH2001)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (ZBFBU03)
Zeitabständen zu überprüfen.
3.3. Elektrostatische Aufladung
Für Betriebseinrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen kann, sind
entsprechende Erdungen oder andere wirksame [...] Stoffe und Waren, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
- Brennbare Stoffe, bei deren Erhitzung große Mengen brennbarer und giftiger Gase frei werden
Gefahrenklasse 3
- Leichtbrennbare