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Freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (St128)
Technik und mit dem Boden fest verbundene Pergolen,
bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel St120 sind)
und Sichtschutzanlagen sind bis zu der auf der Polizze angeführten
Dachlawinen und abrutschende Schneelast (H200)
Dachlawinen
bzw. abrutschende Schneelasten. Nicht versichert gelten die gemäß ABH im Freien am
Grundstück des Versicherungsortes versicherten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 -
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (DH1603.15)
angetriebene Flugmodelle bis 5 kg - DH1603.15
In Erweiterung von Artikel 13.1.10 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Schadenersatzverpflichtungen aus der Verwendung und/oder Inbetriebnahme von
Ausschluß Einbruchdiebstahl (CS7) (CS7)
BESONDERE BEDINGUNG CS7
Ausschluß des Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Beraubungs-Risikos
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 2 Pkt. 1.9 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche-
rung
Unfalltod Zusatzversicherung für Lenker über 24 Jahre (KH043) (KH043)
rung mit der in der Polizze vereinbarten Versiche-
rungssumme für den Unfall-Tod.
Als Vertragsgrundlagen für diese Zusatzleistung gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
die Fahrzeug