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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz (RS3001.20)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in
ImRecht Gewerbe (RS3001.15)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatte,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1. bis 3.3. genannten
Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in häuslicher
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.22)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7 Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder Ast