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Umweltstörung (AH430) (AH430)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH430
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Die Versicherungssumme beträgt im
Photovoltaikanlagen (Fe1123.15)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe1123.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen
und Wechselrichtern sind mitversichert.
Für auf dem Grundstück
Gleichrichterglaskolben (MB57-03)
MASCHINENBRUCH - Gleichrichterglaskolben - MB57-03
Schäden an Gleichrichterglaskolben werden nur dann ersetzt, wenn die Brenndauer nachweislich
nicht mehr als 18.000 Stunden betragen hat. Die Wertmi
Dauerstandzelte - Dauercamper (Fe1145.15)
Feuer - Dauerstandzelt, Schutzdach und Boden - Fe1145.15
Mit dem fix abgestellten Wohnwagen/Mobilheim fest verbundene Dauerstandzelte gelten samt
Schutzdach und Fußboden im Rahmen der Versicherungss
Brandherd - elektrische Einrichtungen (Fe1143.15)
FEUER - Brandherd - Schäden an elektrischen Einrichtungen- Fe1143.15
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden an
elektrischen Einrichtungen durch die E