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Plus für Freizeitunfälle (UN1076.18)
UN1076.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird der
OV-Familienunfall - Variante E 100/100/100 (U859.5)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den
Hauptversicherten und seinen
Kosmetische Operationen (U830.3)
t
gemäß Artikel 7, Punkt 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in
der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) besteht.
In der Single & Kind, der
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird der
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50 (U843.7)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den
Hauptversicherten, seinen Ehepartner