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Solarthermieanlagen (Fe1131.15)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe1131.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Solarthermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren samt
dazugehörigen Rohrleitungen sind mitversichert.
Für auf dem Grund
Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
MASCHINENBRUCH - Industrieöfen / Austreten von Schmelze - MB63-03
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, die durch bestimmungswidriges
Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen aus
Witterungsniederschläge aus innenliegenden Dachableitungen (St5132.22)
STURM - Witterungsniederschläge aus innenliegenden Dachableitungen -
St5132.22
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 4 AStB sind Schäden an den versicherten Baubestandteilen im
Inneren der Gebäude durch
Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (DH1413.20)
HAUSHALT - Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein - DH1413.20
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Münzensammlungen gelten während der Zeit des Un
Wiederherstellung (F1620)
FEUER - Wiederherstellung - F1620
Die Wiederherstellungsfrist gemäß Pkt. IV der "Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung
von Gebäuden und Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich g