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Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.19)
befinden, oder
soweit der Gebäudeeigentümer für die Wiederherstellung aufzukommen hat.
1.1.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichertes Gebäudezubehör:
Fahnenstangen, Schranken in Einfriedungen, [...] gelangt
sind, oder
der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass auf einem benachbarten
Grundstück, das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe gelten, [...] das Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder
zerstört ist oder nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die
Wiederherstellung oder Erneuerung der Maschine erweist.
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (ZBFBU03)
sind, oder
- der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass auf einem benachbarten Grundstück,
das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe [...] beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.3.1. Der [...] jeder Art sind in der Nähe leicht brennbarer fester Stoffe
und brennbarer Flüssigkeiten grundsätzlich zu vermeiden. Die zu bearbeitenden Teile sind
an eine dafür vorgesehene und speziell
Baustoffe und Baugeräte (ZHF19)
und Baumaterialien so-
wie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme auch am Versicherungsgrundstück mitversi-
chert.
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Schwimmbäder (ZHF15)
ZHF15
SCHWIMMBÄDER
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssum-
me für das Wohngebäude mitversichert.
Versicherungsschutz
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89-03) (AMK89-03)
Behältnisse.
§ 2 Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Soferne nichts anderes vereinbart ist, gilt die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der
jeweils gültigen