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Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB2007)
Strandung
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf
Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zu-
[...] hat.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame E [...] transportbedingten Lagerung unter
Berücksichtigung des Artikels 10 (2).
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Soweit in den vertraglichen Vereinbarungen keine besondere Regelung getroffen ist, gilt
öst
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89-03) (AMK89-03)
Behältnisse.
§ 2 Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Soferne nichts anderes vereinbart ist, gilt die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der
jeweils gültigen
Explosive Energiebündel: Akkubrand mitversichert?
in der Umgebung über. Wer zahlt, wenn der Akku explodiert? Sind diese Schäden mitversichert? Grundsätzlich muss keine eigene Versicherung für dieses Risiko abgeschlossen werden: Explosions- und Brandschäden [...] Nicht unter 20% ent- und nicht über 90 % aufladen. Geräte beim Aufladen immer auf nicht brennbaren Untergrund legen. Kaputte Lithiumbatterien und Akkus niemals im Restmüll entsorgen. Kleben Sie die Pole vor
Baustoffe und Baugeräte (ZHF19)
und Baumaterialien so-
wie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme auch am Versicherungsgrundstück mitversi-
chert.
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Schwimmbäder (ZHF15)
ZHF15
SCHWIMMBÄDER
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssum-
me für das Wohngebäude mitversichert.
Versicherungsschutz