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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.22)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 -
Fe2852.22
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Ein
ImRecht Privat (RS1000.21)
RECHTSSCHUTZ - ImRecht Privat - RS1000.21
1. Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden
Schutzengel Digital (KS1101.16)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL DIGITAL
(KS1101.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Beding
Partnerunfallversicherung (UN1011.15)
UNFALL - Partnerunfallversicherung - UN1011.15
Versichert sind im Rahmen der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicher
Feuerwehren (UN1054.16)
UNFALL - Feuerwehren - UN1054.16
1. Versichert sind Unfälle, welche die versicherten Mitglieder bei ihrer Betätigung als Feuer- oder
Wasserwehrmänner erleiden.
2. Körperliche Schädigungen, die nach