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Mitversicherung von elektrischen Freileitungen (ZHF16)
ZHF16
ELEKTRISCHE FREILEITUNGEN
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für das
Wohngebäude bzw. bei Schäden durch indirekten
Elektrische Freileitungen (F105)
F105
Elektrische Freileitungen
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Schwimmbäder (ZHF15.1)
ZHF15.1
SCHWIMMBÄDER
Schwimmbäder ohne Abdeckungen auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme
für das Wohngebäude samt Zu- und Ableitungen mitversichert
Umweltschäden - Erweiterung (ZAH432)
Erweiterung von Klausel ZAH431.1 sind Sachschäden durch Umweltstörung am Erdreich des Versiche-
rungsgrundstückes und an versicherten Gebäudebestandteilen bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze
Risikoerweiterung Leitungswasser (ZHL38)
aus Schwimmbecken,
- an wasserführenden Rohrleitungen von Whirlpools und Schwimmbadanlagen am Grundstück
mitversichert.
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