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Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
abwei-
chend von den tatsächlichen Verhältnissen reduziert wird(werden), oder aus diesem Vertrag - aus wel-
chem Grund auch immer - kein Versicherungsschutz besteht.
Bei unrichtiger Angabe der gesamten
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB1986-95) (AHVB1986-95)
1.1 Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen (Pkt. 2.) erwachsen oder erwachsen [...]
Abweichend von Art. 1 AHVB ist Versicherungsfall der Verstoß (Handlung oder Unterlassung), aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten.
Abweichend
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB93-95) (AHVB93-95)
1.1 Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen (Pkt. 2.) erwachsen oder erwachsen [...]
Abweichend von Art. 1 AHVB ist Versicherungsfall der Verstoß (Handlung oder Unterlassung), aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten.
Abweichend
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
1.1 Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen (Pkt. 2.) erwachsen oder erwachsen [...]
Abweichend von Art. 1 AHVB ist Versicherungsfall der Verstoß (Handlung oder Unterlassung), aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten.
Abweichend
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen oder darüber, in wel-
chem Umfang die eingetretene Beeinträchtigung auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist, ferner