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OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50 (U844.7)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den
Hauptversicherten, seinen Ehepartner
Modell Unfallrente ab 50% (U835.6.50)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
wird Folgendes vereinbart:
Führt der
Modell Unfallrente ab 35% (U835.6.35)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
wird Folgendes vereinbart:
Führt der
Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird der
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.18)
.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
- weniger als 11 %