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Euro-Teilkasko (KA1131.23)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im versperrten
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84) (AFB84)
nachfolgenden Bestimmungen Versicherungsschutz gegen
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (siehe jedoch Abs. 7 lit. a).
(2) Als BRAND gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entsteht [...] entsteht oder ihn verläßt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer). NICHT ALS BRAND gilt und der Versicherer
haftet daher NICHT, wenn
a) versicherte Sachen dadurch zerstört [...]
Geraten jedoch durch die unter lit. a und c genannten Ursachen andere versicherte Sachen in Brand,
so haftet der Versicherer für den an diesen anderen versicherten Sachen entstehenden Schaden.
F-GPZ-95 (F-GPZ-95)
Risiko mitversichert.
2.5. BRANDSCHÄDEN IN TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Abweichung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sind Brandschäden in Trock-
nungs- und Erhit [...] Erhitzungsanlagen mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb einer solchen Anlage aus-
bricht.
2.6. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag an E-Installationen [...] und Kulturen sind bis EUR 3.633,64,-- auf "Erstes Risiko" mitversichert.
3.2. Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion am PKW oder Kombi des namhaft gemachten Ge-
schäftsinhabers in
ZuHaus Superschutz (ZHS-02)
gelten nicht
mitversichert.
3.4.8 Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten und in der [...] unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten
Euro-Vollkasko (KA1121.23)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im versperrten