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Verkaufspreis als Ersatzwert (Handelsbetriebe) (E5) (E5)
E5
VERKAUFSPREIS ALS ERSATZWERT (HANDELSBETRIEBE)
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für entwendete, fest verkaufte Handels-
ware Ersatz in gleicher Güte weder aus [...] n Ersatz auf
dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert für die entwendete, fest verkaufte Handelsware der ver-
einbarte Verkaufspreis abzüglich der durch die Nichtlieferung ersparten Kosten, sofern
Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
Bedingung
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421.1
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden [...] Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer
oder die für ihn handelnden Personen zur Kontrolle des Reifenprofils, zum Rad-, Reifen- und
Schlauchwechsel (nicht jedoch [...] AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder
Abhandenkommen.
2.2. Darüber hinaus bezieht sich der Versicherungsschutz abweichend von Art 7.10.4. AHVB auch
Verkaufspreis als Ersatzwert (Handelsbetriebe) (F52) (F52)
- F52
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für verbrannte, fest verkaufte
Handelsware Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebenen Beständen liefern,
noch gleichwertigen [...] en Ersatz auf dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert für die verbrannte,
fest verkaufte Handelsware der vereinbarte Verkaufspreis abzüglich der durch die Nichtlieferung
ersparten Kosten, sofern der
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Kontrolle [...] auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung,
Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen.
2.2. Darüber hinaus bezieht sich der Versicherungsschutz abweichend von Art 7.10.4. AHVB
[...] Folge der in Pkt. 1. genannten
Tätigkeiten;
4.2. Schäden an ausgewechselten Teilen und gehandelten Waren;
4.3. Diebstahl oder Raub von Fahrzeugbestandteilen oder Fahrzeugzubehör;
4.4. Fahrzeuginhalt
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98.1)
Versicherungs-
abschluss vorhanden waren;
d) durch Aufruhr, innere Unruhen, Plünderung, Kriegsereignisse oder kriegsähnliche Ereignisse oder
Verfügung von hoher Hand oder Beschlagnahme entstehen; [...] insbesondere auf Schäden, entstanden durch: Transport,
Transportmittelunfälle, Diebstahl, Abhandenkommen, Unterschlagung, Beraubung, Brand, Blitz,
Explosion, Wasser und Elementarereignisse.
(3) [...] zu tragen, dass die versicherten Instrumente der
Empfindlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit
die Instrumente
sich nicht im Gebrauch befinden, sind sie