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Kriegsklausel (1976) KR6 (KR6)
,
b) die Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhanden-
sein von Minen, Torpedos, Bomben oder anderen Kriegswerkzeugen ergeben.
1.2 Ausgeschlossen [...] t;
b) die Gefahren der Beschlagnahme, der Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand auf
Grund von zur Zeit des Beginnes der Versicherung geltenden Gesetzen oder Verordnungen; [...] Umfang null und nichtig sein.
2.6 Für die Gefahren, die sich aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Minen oder treibenden
oder gesunkenen Torpedos ergeben, beginnt die Versicherung
Verkaufspreis als Ersatzwert (Handelsbetriebe) (F52) (F52)
- F52
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für verbrannte, fest verkaufte
Handelsware Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebenen Beständen liefern,
noch gleichwertigen [...] en Ersatz auf dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert für die verbrannte,
fest verkaufte Handelsware der vereinbarte Verkaufspreis abzüglich der durch die Nichtlieferung
ersparten Kosten, sofern der
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98.1)
Versicherungs-
abschluss vorhanden waren;
d) durch Aufruhr, innere Unruhen, Plünderung, Kriegsereignisse oder kriegsähnliche Ereignisse oder
Verfügung von hoher Hand oder Beschlagnahme entstehen; [...] insbesondere auf Schäden, entstanden durch: Transport,
Transportmittelunfälle, Diebstahl, Abhandenkommen, Unterschlagung, Beraubung, Brand, Blitz,
Explosion, Wasser und Elementarereignisse.
(3) [...] zu tragen, dass die versicherten Instrumente der
Empfindlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit
die Instrumente
sich nicht im Gebrauch befinden, sind sie
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Kontrolle [...] auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung,
Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen.
2.2. Darüber hinaus bezieht sich der Versicherungsschutz abweichend von Art 7.10.4. AHVB
[...] Folge der in Pkt. 1. genannten
Tätigkeiten;
4.2. Schäden an ausgewechselten Teilen und gehandelten Waren;
4.3. Diebstahl oder Raub von Fahrzeugbestandteilen oder Fahrzeugzubehör;
4.4. Fahrzeuginhalt
Die Finanzierung durch das staatliche Pensionssystem wird schwieriger: Wie wichtig ist eine private Vorsorge?
Verantwortung: Es ist wichtig, die Verantwortung für die eigene finanzielle Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und sich nicht allein auf das staatliche Pensionssystem zu verlassen. Gerade unsere neue