Suche
Mitversicherung von Laternen, Postkästen und Spielplätzen (ZHF13)
ICHTUNGEN
Werden Laternen, Postkästen und/oder Spielplatzeinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück durch
ein versichertes Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt der Versicherer die dadurch
Elektrische Freileitungen (St5129.18)
STURM - Elektrische Freileitungen - St5129.18
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (ZHF65.1)
lagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-
sicherungsgrundstückes befinden.
- Seite 1 von 1 -
1
Solaranlagen mit Flachkollektoren, Photovoltaikanlagen (ZHSt11.2)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solar- oder Fotovoltaikanlagen besteht
Versicherungsschutz
Solaranlagen mit Flachkollektoren (ZHSt11)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solar- oder Fotovoltaikanlagen besteht
Versicherungsschutz