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Elektrische Freileitungen (St5129.18)
STURM - Elektrische Freileitungen - St5129.18
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (ZHF65.1)
lagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-
sicherungsgrundstückes befinden.
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Solaranlagen mit Flachkollektoren, Photovoltaikanlagen (ZHSt11.2)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solar- oder Fotovoltaikanlagen besteht
Versicherungsschutz
Solaranlagen mit Flachkollektoren (ZHSt11)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solar- oder Fotovoltaikanlagen besteht
Versicherungsschutz
Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH102)
Artikel 6 AHVB sind Sachschäden durch Umweltstörung infolge
Mineralölaustritt am Erdreich des Versicherungsgrundstückes und an versicherten
Gebäudebestandteilen bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze