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Schäden durch Rauch, Ruß und herabfallende Trümmer F198.1 (F198.1)
versichert, wenn der Brand (Art. 1.1. - 1.4. der AFB) nicht an
den eigenen Sachen und am eigenen Grundstück entsteht.
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Mitversicherung von indirektem Blitzschlag an Außenanlagen (ZHF65)
gungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versicherungs-
grundstückes befinden.
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Dachlawinen und abrutschende Schneelast (H200)
Dachlawinen
bzw. abrutschende Schneelasten. Nicht versichert gelten die gemäß ABH im Freien am
Grundstück des Versicherungsortes versicherten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 -
Schwimmbad-Absorberanlagen (St125)
gelten mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen m2-Anzahl versichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Absorberanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn
Freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (St128)
Technik und mit dem Boden fest verbundene Pergolen,
bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel St120 sind)
und Sichtschutzanlagen sind bis zu der auf der Polizze angeführten