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Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (DH1412.15)
HAUSHALT - Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden - DH1412.15
Zu Artikel 4 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD sind nachstehende
Sicherheitsmaßnahmen vereinbart:
Wo
Diebstahlklausel für die Transportversicherung von Gütern (TRDI-08)
TRANSPORT - Diebstahlklausel für die Transportversicherung von Gütern -
TRDI-08
1. Umfang der Versicherung
Versichert gelten Schäden verursacht durch Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli
und/o
Zusatzbedingungen für Sturmversicherung von Wohngebäuden (ZBSt-WG98) (ZBSt-WG98)
STURM ZBSt-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE STURMVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen (au
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §9 (KHVG§9) (KHVG§9)
§ 9 (1) Der Versicherer hat, unbeschadet einer darüber hinausgehenden Vereinbarung, in jedem Ver-
sicherungsfall Versicherungsleistungen bis zu dem sich aus den folgenden Bestimmungen ergebenden Be
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (DH1449.20)
Artikel 5 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD werden
folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung ausdrücklich Leistungsfreiheit nach Maßgabe der
Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart