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Unfalltod (Fe2116.16)
eines Blitzschlages oder einer Explosi-
on an den versicherten Sachen im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB, so erbringt der
Versicherer eine einmalige Todesfallleistung in der vereinbarten
Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Vollkasko (KA135-10) (KA135-10)
ne kraftfahrrechtliche Berechtigung gelenkt hat.
Abweichend von Art. 10 Z. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2010) gilt dieser
Ausfall von Klimaanlagen (CS5) (CS5)
eingeleitet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist
der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Freischaden-Bonus (KH011) (KH011)
KH011
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (ZH1005.18)
n Zustand,
- Bootshütten, Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem Vertrag zugrunde
liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.04.2018