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Infrastruktur, Aussenanlagen (St197.2) (St197.2)
STURM BESONDERE BEDINGUNG St197.2
Infrastruktur, Aussenanlagen
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungs
AmHof-Sturmversicherung 2010 (AHoSt-2010)
In der STURMSCHADENVERSICHERUNG AHoSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Besondere Bedingung 1 Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU97)
einer dem Betrieb dienenden Sache infolge Absturz und An-
prall von unbemannten Flugkörpern, deren Teile und Ladung.
Verantwortlichkeit bei Arbeiten durch Betriebsfremde
Verstöße gegen Siche [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von
den ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften wider
Wissen und Willen des Versicherungsnehmers
Sturm Infrastruktur Außenanlagen (St197.4)
Bedingung
STURM BESONDERE BEDINGUNG St197.4
Infrastruktur, Aussenanlagen
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versic
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2010 (AKHB2010)
jener Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
ausgestellt oder auf deren Vorlage durch das Übereinkommen zwischen den nationalen
Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des [...] bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] Gefahr oder der Verhütung einer
Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung