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Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand zum Verkehrswert (Fe5831.16)
Zustand innerhalb Europas im geografischen
Sinnversichert. Gemäß Art. 6 Punkt 1.6. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB ist der Versich-
erungswert der Verkehrswert.
Nicht versichert sind:
Schäden, die
Vitrinen und Automaten samt Inhalt (ED3013.12)
Summe gelten Schäden an
- Automaten / Vitrinen außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten am Versicherungsgrundstück
- Waren in diesen Automaten oder Vitrinen
- Bargeld in diesen Automaten
infolge eines Einbruches
Knochenbruch (UN1065.18)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss) oder
einen knöchernen Ausriss
Reisekaskoversicherung (KA1007.13)
jedem einzelnen Fall der Höhe nach,
unter Berücksichtigung des Art.5 der jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung mit der vertraglich vereinbarten
Knochenbruch (UN1021.16)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
- einen Knochenbruch,
- eine Knochenfissur (Haarriss) oder
- einen knöchernen Abriss