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Regelungen zur Dienstnehmer-Kaskoversicherung (KA813) (KA813)
erfolgt monatlich mit Abbuchungsauftrag. Die Prämienverrechnung erfolgt
zum nächstfolgenden Monatsersten.
3.5. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlangen des Antrages des Versicherungsnehmers [...]
DIENSTNEHMER-KASKOVERSICHERUNG
1. Allgemeine Bedinungen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Fahzeug-Kaskoversi-
cherung und die Fahrzeug
Fußboden- und/oder Wandheizung (LW1118.15)
LEITUNGSWASSER - Fußboden- und/oder Wandheizung - LW1118.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden am oder
durch das Wärmeabgabesystem einer wasserführenden Fußboden- [...] der Fußboden- und/oder Wandheizung
erstreckt sich in Erweiterung von Artikel 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf
eine Heizungsschlaufe.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Indirekter Blitzschlag an Büro-E-Geräten (H40.1)
Risiko mitversichert. Versichert gelten auch fest eingebaute Datenträger, nicht jedoch die
darauf befindlichen Daten. Externe Datenträger und die darauf befindlichen Daten sind vom Versiche-
rungsschutz
Sanktionsklausel (TRSANKTION)
TRSANKTION
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit
und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Fi
Indirekter Blitzschlag an Büro-E-Geräten und Computern (H104)
Risiko mitversichert.
Versichert gelten auch fest eingebaute Datenträger, nicht jedoch die darauf befindlichen Daten.
Externe Datenträger und die darauf befindlichen Daten sind vom Versicherungsschutz