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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.21)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhn-
liche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit
nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Polizze bezeichneten Gebäude samt dazugehörenden
Baubestandteilen und Gebäudezubehör.
Schwimmbäder und deren Überdachungen bzw. Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz
ausgenommen.
Versicherungsschutz b [...] Gebäuden in den Kanal
führenden Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.22)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhn-
liche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit
nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7. Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder A [...] Polizze bezeichneten Gebäude samt dazugehörenden
Baubestandteilen und Gebäudezubehör.
Schwimmbäder und deren Überdachungen bzw. Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz
ausgenommen.
Versicherungsschutz b
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.22)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7. Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder A
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.21)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder