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Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.16)
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter - Fe2855.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Umweltstörung durch Störfälle (AH103)
- AH103
Versichert gelten Umweltstörungen durch Störfälle gemäß Artikel 6 AHVB am versicherten
Grundstück durch
- Heizungsanlagen, die ausschließlich für die versicherten Objekte betrieben werden
(ei
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2010)
Versicherung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
Knochenbruch Seniorenunfall (UN1029.16)
ng in der
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund
eines Unfalles
- einen Knochenbruch,
- eine Knochenfissur (Haarriss) oder
- einen knöchernen Abriss
Beraubung am Versicherungsort E805 (E805)
en erfüllt sind:
1.1. Die Beraubung muß in den Versicherungsräumlichkeiten oder auf dem Grundstück, auf dem sich
diese befinden (Tatort), erfolgen,
1.2. die Anwendung oder Androhung