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AmLand Feuerversicherung 2010 (ALF-2010)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.2. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
AmHof Feuerversicherung 2010 (AHoF-2010)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.2. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch- versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktiven
Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI. 417/92 oder
des Wasserrech [...] 3.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten
GP-H-95 (GP-H-95)
67,-.
1.1.2. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn
die
Grundstücke, Gebäude oder
Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH2001.13)
6 AHVB sind Sachschäden durch Umweltstörung infolge Mineralölaus-
tritt am Erdreich des Versicherungsgrundstückes und an versicherten Gebäudebestandteilen bis
zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze